Lightbank
Industrie- und Dienstleistungsbauten ab 1'000 m2
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Ersatz von Beleuchtungsanlagen in grösseren Dienstleistungs- und Industriebauten ab einer beleuchteten Fläche von 1'000 m2: Bürohäuser, Schulen, Verkaufsläden, Restaurants, Hotels, Industriehallen, Lager, Sporthallen, weiter. Keine Wohnbauten (bitte unter eigener Rubrik anmelden).
Förderung | 200 CHF pro eingesparte MWh/a Max. 30'000 CHF pro FördergesuchMax. 30% der Investitionssumme |
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Energienachweis | Energiebedarf der neuen Beleuchtung nach SIA-Norm 387/4 Berechnung der Einsparung im Vergleich zum SIA Grenzwert |
Bedingungen | Projektstart nach Projekteingabe bei www.lightbank.ch Amortisationszeit > 4 Jahre Max. Investitionssumme pro Bauherr: 300‘000 CHF Keine Förderung von LED-Röhren |
Zeitraum | Januar 2023 bis spätestens Ende 2025 oder solange die Fördermittel ausreichen |
Kontakt | info@lightbank.ch |
top-light
Neu ab 1.6.2023: Gebäude und Räume bis 1'000 m²
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Ersatz von Beleuchtungsanlagen in kleineren Gebäuden bis zu einer beleuchteten Fläche von 1000 m²: Bürohäuser, Schulen, Verkaufsläden, Restaurants, Hotels, Pflegeeinrichtungen, Industriehallen, Lager, Sporthallen, Wohnbauten.
Förderung | 200 CHF pro eingesparte MWh/a Max. 30'000 CHF pro FördergesuchMax. 30% der Investitionssumme |
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Energienachweis | Vereinfachte Berechnung nach SIA 387/4 unter www.top-light.ch |
Bedingungen | Projektstart nach Projekteingabe bei www.top-light.ch Amortisationszeit > 4 Jahre Max. Investitionssumme pro Bauherr: 300‘000 CHF Förderung von LED-Röhren mit Sensorik zulässig |
Zeitraum | Juni 2023 bis spätestens Ende 2025 oder solange die Fördermittel ausreichen |
Kontakt | administration@top-light.ch |
SALVALUCE
Wohnbauten, Spitäler und Heime ab 1'000 m2 (SalvaLuce)
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Ersatz von Beleuchtungsanlagen in Wohnbauten, Spitälern und Heimen ab 1'000 m². Die hauptsächlichen Nutzungen sind Kellerräume, Treppenhäuser, Verkehrszonen und Tiefgaragen. Neben der Innenbeleuchtung ist auch die Förderung der Aussenbeleuchtung möglich. Weitere Angaben findet man unter www.salvaluce.ch
Förderung | 200 CHF pro eingesparte MWh/a Max. 90'000 CHF pro FördergesuchMax. 30% der Investitionssumme |
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Energienachweis | Energiebedarf der alten und neuen Beleuchtung nach SIA-Norm 387/4 Einsparung als Differenz der alten zur neuen Beleuchtung |
Bedingungen | Projektstart nach Projekteingabe bei www.lightbank.ch Amortisationszeit > 4 Jahre Max. Investitionssumme pro Bauherr: 300‘000 CHF Förderung von LED-Röhren mit Sensorik zulässig |
Zeitraum | Fertigstellung bis März 2025 oder solange die Fördermittel ausreichen |
Kontakt | solutions@savenergy-light.ch |
SICURALUCE
Aussenbeleuchtungsanlagen (SicuraLuce)
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Ersatz von Aussenbeleuchtungsanlagen: Parkplätze, Bahnhöfe, Tankstellen, Industrieareale und Warenumschlagplätze. Weitere Angaben findet man unter www.sicuraluce.ch.
Förderung | 250 CHF pro eingesparte MWh/a Max. 90'000 CHF pro FördergesuchMax. 30% der Investitionssumme |
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Energienachweis | Berechnung des Energiebedarfs nach integriertem Berechnungsmodell Einsparung als Differenz der alten zur neuen Beleuchtung |
Bedingungen | Projektstart nach Projekteingabe bei www.lightbank.ch Amortisationszeit > 4 Jahre Max. Investitionssumme pro Bauherr: 300‘000 CHF Sensor gesteuerte Beleuchtungen |
Zeitraum | Fertigstellung bis März 2025 oder solange die Fördermittel ausreichen |
Kontakt | solutions@savenergy-light.ch |
effeSPORT
Aussensportplätze (effeSPORT)
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Ersatz von Beleuchtungen von Aussensportplätzen: Fussball, Tennis und andere Sportplätze. Weitere Angaben findet man unter www.effesport.ch.
Förderung | 70 bis 350 CHF pro Leuchte Max. 30% der Investitionssumme |
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Energienachweis | Berechnung des Energiebedarfs nach integriertem Berechnungsmodell Einsparung als Differenz der alten zur neuen Beleuchtung |
Bedingungen | Projektstart nach Projekteingabe bei www.lightbank.ch Amortisationszeit > 4 Jahre Max. Investitionssumme pro Bauherr: 300‘000 CHF Nur asymmetrische, dimmbare Leuchten |
Zeitraum | bis spätestens Ende 2024 oder solange die Fördermittel ausreichen |
Kontakt | info@effesport.ch |
alledin
Ersatz von Halogen Stehleuchten (alledin)
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Ersatz von Stehleuchten mit Halogenleuchtmitteln, Typ R7s. Die alten Leuchten müssen entsorgt werden (im Fachgeschäft oder im Recycling-Hof). Die neuen Leuchten können in einem Fachgeschäft, beim Grossverteiler oder online gekauft werden. Weitere Angaben findet man unter www.alledin.ch.
Förderung | 25% des Kaufpreises Max. 100 CHF |
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Energienachweis | Berechnung der Energieeinsparung nach integriertem Berechnungsmodell |
Bedingungen | Ersatz von Leuchtmitteln mit R7s-Sockel Entsorgung der alten Leuchten (Beleg) Kauf einer neuen LED-Leuchten (Beleg) |
Zeitraum | bis Ende 2023 oder solange die Fördermittel ausreichen |
Kontakt | info@alledin.ch |
effeLED
Kundenspezifische Förderprogramme
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Ersatz von Beleuchtungsanlagen in allen Gebäuden von grösseren Kundschaften mit zahlreichen Einzelprojekten. Die Projekte können direkt unter www.prokw.ch eingegeben werden. Auf Wunsch können wir die Abwicklung mit Prokilowatt erledigen. Mehrere grössere Kunden haben diesen Dienst in Anspruch genommen. Die Abwicklung läuft nach einem Zuschlag durch Prokilowatt über www.lightbank.ch
Förderung | Je nach Kunde unterschiedlich (ca. 250 bis 300 CHF pro MWh/a) Max. 30% der Investitionssumme |
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Energienachweis | Energiebedarf der neuen Beleuchtung nach SIA-Norm 387/4 Berechnung der Einsparung im Vergleich zum SIA Grenzwert |
Bedingungen | Projektstart nach Projekteingabe bei www.lightbank.ch Amortisationszeit > 4 Jahre Investitionssumme pro Bauherr: unbeschränkt Keine Förderung von LED-Röhren |
Zeitraum | Je nach Kunde unterschiedlich |
Kontakt | info@lightbank.ch |
Lightbank ist eine Initiative der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz (S.A.F.E.) in Zusammenarbeit mit dem Fachverband für Beleuchtungsindustrie (FVB) und der Schweizer Licht Gesellschaft (SLG).