Lightbank

Industrie- und Dienstleistungsbauten ab 1'000 m2

Details

Ersatz von Beleuchtungsanlagen in grösseren Dienstleistungs- und Industriebauten ab einer beleuchteten Fläche von 1'000 m2: Bürohäuser, Schulen, Verkaufsläden, Restaurants, Hotels, Industriehallen, Lager, Sporthallen, weiter. Keine Wohnbauten (bitte unter eigener Rubrik anmelden).

Förderung200 CHF pro eingesparte MWh/a
Max. 30'000 CHF pro Fördergesuch
Max. 30% der Investitionssumme
EnergienachweisEnergiebedarf der neuen Beleuchtung nach SIA-Norm 387/4
Berechnung der Einsparung im Vergleich zum SIA Grenzwert
BedingungenProjektstart nach Projekteingabe bei www.lightbank.ch
Amortisationszeit > 4 Jahre
Max. Investitionssumme pro Bauherr: 300‘000 CHF
Keine Förderung von LED-Röhren
ZeitraumJanuar 2023 bis spätestens Ende 2025
oder solange die Fördermittel ausreichen
Kontaktinfo@lightbank.ch

top-light

Neu ab 1.6.2023: Gebäude und Räume bis 1'000 m²

Details

Ersatz von Beleuchtungsanlagen in kleineren Gebäuden bis zu einer beleuchteten Fläche von 1000 m²: Bürohäuser, Schulen, Verkaufsläden, Restaurants, Hotels, Pflegeeinrichtungen, Industriehallen, Lager, Sporthallen, Wohnbauten.

Förderung200 CHF pro eingesparte MWh/a
Max. 30'000 CHF pro Fördergesuch
Max. 30% der Investitionssumme
EnergienachweisVereinfachte Berechnung nach SIA 387/4 unter www.top-light.ch
BedingungenProjektstart nach Projekteingabe bei www.top-light.ch
Amortisationszeit > 4 Jahre
Max. Investitionssumme pro Bauherr: 300‘000 CHF
Förderung von LED-Röhren mit Sensorik zulässig
ZeitraumJuni 2023 bis spätestens Ende 2025
oder solange die Fördermittel ausreichen
Kontaktadministration@top-light.ch

SALVALUCE

Wohnbauten, Spitäler und Heime ab 1'000 m2 (SalvaLuce)

Details

Ersatz von Beleuchtungsanlagen in Wohnbauten, Spitälern und Heimen ab 1'000 m². Die hauptsächlichen Nutzungen sind Kellerräume, Treppenhäuser, Verkehrszonen und Tiefgaragen. Neben der Innenbeleuchtung ist auch die Förderung der Aussenbeleuchtung möglich. Weitere Angaben findet man unter www.salvaluce.ch

Förderung200 CHF pro eingesparte MWh/a
Max. 90'000 CHF pro Fördergesuch
Max. 30% der Investitionssumme
EnergienachweisEnergiebedarf der alten und neuen Beleuchtung nach SIA-Norm 387/4
Einsparung als Differenz der alten zur neuen Beleuchtung
BedingungenProjektstart nach Projekteingabe bei www.lightbank.ch
Amortisationszeit > 4 Jahre
Max. Investitionssumme pro Bauherr: 300‘000 CHF
Förderung von LED-Röhren mit Sensorik zulässig
ZeitraumFertigstellung bis März 2025
oder solange die Fördermittel ausreichen
Kontaktsolutions@savenergy-light.ch

SICURALUCE

Aussenbeleuchtungsanlagen (SicuraLuce)

Details

Ersatz von Aussenbeleuchtungsanlagen: Parkplätze, Bahnhöfe, Tankstellen, Industrieareale und Warenumschlagplätze. Weitere Angaben findet man unter www.sicuraluce.ch.

Förderung250 CHF pro eingesparte MWh/a
Max. 90'000 CHF pro Fördergesuch
Max. 30% der Investitionssumme
EnergienachweisBerechnung des Energiebedarfs nach integriertem Berechnungsmodell
Einsparung als Differenz der alten zur neuen Beleuchtung
BedingungenProjektstart nach Projekteingabe bei www.lightbank.ch
Amortisationszeit > 4 Jahre
Max. Investitionssumme pro Bauherr: 300‘000 CHF
Sensor gesteuerte Beleuchtungen
ZeitraumFertigstellung bis März 2025
oder solange die Fördermittel ausreichen
Kontaktsolutions@savenergy-light.ch

effeSPORT

Aussensportplätze (effeSPORT)

Details

Ersatz von Beleuchtungen von Aussensportplätzen: Fussball, Tennis und andere Sportplätze. Weitere Angaben findet man unter www.effesport.ch.

Förderung70 bis 350 CHF pro Leuchte
Max. 30% der Investitionssumme
EnergienachweisBerechnung des Energiebedarfs nach integriertem Berechnungsmodell
Einsparung als Differenz der alten zur neuen Beleuchtung
BedingungenProjektstart nach Projekteingabe bei www.lightbank.ch
Amortisationszeit > 4 Jahre
Max. Investitionssumme pro Bauherr: 300‘000 CHF
Nur asymmetrische, dimmbare Leuchten
Zeitraumbis spätestens Ende 2024
oder solange die Fördermittel ausreichen
Kontaktinfo@effesport.ch

alledin

Ersatz von Halogen Stehleuchten (alledin)

Details

Ersatz von Stehleuchten mit Halogenleuchtmitteln, Typ R7s. Die alten Leuchten müssen entsorgt werden (im Fachgeschäft oder im Recycling-Hof). Die neuen Leuchten können in einem Fachgeschäft, beim Grossverteiler oder online gekauft werden. Weitere Angaben findet man unter www.alledin.ch.

Förderung25% des Kaufpreises
Max. 100 CHF
EnergienachweisBerechnung der Energieeinsparung nach integriertem Berechnungsmodell
BedingungenErsatz von Leuchtmitteln mit R7s-Sockel
Entsorgung der alten Leuchten (Beleg)
Kauf einer neuen LED-Leuchten (Beleg)
Zeitraumbis Ende 2023
oder solange die Fördermittel ausreichen
Kontaktinfo@alledin.ch

effeLED

Kundenspezifische Förderprogramme

Details

Ersatz von Beleuchtungsanlagen in allen Gebäuden von grösseren Kundschaften mit zahlreichen Einzelprojekten. Die Projekte können direkt unter www.prokw.ch eingegeben werden. Auf Wunsch können wir die Abwicklung mit Prokilowatt erledigen. Mehrere grössere Kunden haben diesen Dienst in Anspruch genommen. Die Abwicklung läuft nach einem Zuschlag durch Prokilowatt über www.lightbank.ch

FörderungJe nach Kunde unterschiedlich (ca. 250 bis 300 CHF pro MWh/a)
Max. 30% der Investitionssumme
EnergienachweisEnergiebedarf der neuen Beleuchtung nach SIA-Norm 387/4
Berechnung der Einsparung im Vergleich zum SIA Grenzwert
BedingungenProjektstart nach Projekteingabe bei www.lightbank.ch
Amortisationszeit > 4 Jahre
Investitionssumme pro Bauherr: unbeschränkt
Keine Förderung von LED-Röhren
ZeitraumJe nach Kunde unterschiedlich
Kontaktinfo@lightbank.ch

Lightbank ist eine Initiative der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz (S.A.F.E.) in Zusammenarbeit mit dem Fachverband für Beleuchtungsindustrie (FVB) und der Schweizer Licht Gesellschaft (SLG).